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Vorgaben Publikationsformate für Autoren

Inhalt

1. Übersicht

2. Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten, Abschlussarbeiten

3. Einreichung Blogbeitrag

4. Einreichung Artikel


1. Übersicht

Es gibt drei Formate, in denen auf der LawThek publiziert werden kann:

  1. Wissenschaftliche Arbeit, Abschlussarbeit
  2. Blogbeitrag
  3. Artikel

Sämtliche Publikationen verstehen sich als fachlich fundierte Beiträge, d.h. keine politischen Statements oder Werbeschriften etc. Generell steht es der Redaktion immer frei, auch ohne Begründung, Texte abzulehnen.

Die Anforderungen an die jeweiligen Formate lauten wie folgt:

2. Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten, Abschlussarbeiten

Um eine Arbeit zur Publikation einzureichen, ist

Die Einreichung wird von der LawThek-Redaktion anhand des Abstracts geprüft. Inhaltlich und formell wird die Arbeit grundsätzlich nicht geprüft.

3. Einreichung Blogbeitrag

Blogbeiträge können zu jedem rechtlichen Thema geschrieben werden. Möglich sind originelle Beiträge zu Gerichtsentscheidungen, bevorstehenden Gesetzesänderungen oder vom Autor selbst umrissenen, rechtlichen Problem- und Fragestellungen etc. Blogbeiträge können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Die Redaktion entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie die Einreichung ggf auch in die jeweils andere Sprache übersetzt und veröffentlicht. Die Artikel werden als Word-Dokument oder in einem vergleichbaren Dokumentformat (nicht als PDF-Datei) eingereicht.

Für Blogbeiträge gelten darüber hinaus folgende Formalvorgaben:

LÄNGE UND AUFBAU

ZITIERREGELN

FORMATIERUNG

ABKÜRZUNG

GENDER MAINSTREAMING

Eine allfällige Vorauswahl erfolgt nach der Originalität und Relevanz des Themas. Die Blogbeiträge werden von der Redaktion sodann formell und auf inhaltliche Plausibilität geprüft.

Im Falle der Annahme des Blogbeitrages werden von der Redaktion nach eigenem Ermessen im Blogbeitrag LawThek-interne Links auf relevante Inhalte (und ggf anderswo in der LawThek Links, die auf den Blogbeitrag rückverweisen) gesetzt, sowie im Einzelfall externe Links (z.B. wenn die im Blogbeitrag genannte Quelle außerhalb der LawThek liegt, wie Gesetzesmaterialien auf der Parlamentswebseite).

4. Einreichung Artikel

Artikel können zu jedem rechtlichen Thema in deutscher oder englischer Sprache geschrieben werden (vgl oben „Einreichung Blogbeitrag“). Die Artikel werden als Word-Dokument oder in einem vergleichbaren Dokumentformat (nicht als PDF-Datei) eingereicht.

Für Artikel gelten darüber hinaus folgende Formatvorgaben:

LÃNGE UND AUFBAU

ZITIERREGELN

FORMATIERUNG

ABKÜRZUNG

GENDER MAINSTREAMING

Eine allfällige Vorauswahl erfolgt nach der Originalität und Relevanz des Themas.

Die Artikel werden von der Redaktion sodann formell und inhaltlich geprüft.

Im Falle der Annahme des Artikels werden von der Redaktion nach eigenem Ermessen im Artikel LawThek-interne Links auf relevante Inhalte (und ggf anderswo in der LawThek Links, die auf den Artikel rückverweisen) gesetzt, sowie im Einzelfall externe Links (z.B. wenn die im Artikel genannte Quelle außerhalb der LawThek liegt, wie Gesetzesmaterialien auf der Parlamentswebseite).

Für jeden Artikel wird ein Executive Summary erstellt, dh ein Abstract bzw eine Zusammenfassung des Artikels, die dem Artikel vorangestellt bzw für die Meta-Daten in der LawThek verwendet wird. Die Redaktion entscheidet nach eigenem Ermessen, ob das Executive Summary vom Autor erstellt wird oder von der Redaktion selbst.